26.02.2015 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Bundesfinanzhof definiert Bagatellgrenze für Abfärbewirkung
| Bei einem Freiberufler, der auch gewerbliche Einkünfte erzielt, färben die gewerblichen Einkünfte nicht in der Form auf die freiberuflichen Einkünfte ab, dass alle Einkünfte als gewerblich gelten, wenn die gewerblichen Einkünfte weniger als drei Prozent des Gesamtnettoumsatzes ausmachen und den Betrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.8.2014, Az. VIII R 6/12; Abruf-Nr. 174787 ). |
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