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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Büro: So hat sich die Besteuerung geändert

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Als Architekt oder Ingenieur sind Sie mit dem Thema „Photovoltaik“ nicht nur in Ihrer beruflichen Sphäre (planerisch) befasst. Es gibt auch viele Büros, die PV-Anlagen auf dem eigenen Bürogebäude installiert haben. Sie sollten wissen, dass sich die Besteuerung dieser Anlagen grundlegend geändert hat. PBP macht Sie mit den Details vertraut. |

    PV-Anlagen sind ab 01.01.2022 steuerfrei

    Die zentrale Neuregelung ist § 3 Nr 72 EStG. Er regelt, dass die auf dem Büro installierte PV-Anlage ab dem 01.01.20222 steuerfrei ist, wenn ein Grenzwert in kWp eingehalten wird. Konkret ist die Anlage steuerfrei, wenn sich in dem Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert wurde,

    • ausschließlich das Planungsbüro befindet und die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage lt. Marktstammdatenregister (MaStR) maximal 30 kWp beträgt