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  • 01.03.2017 · Nachricht · Haftung

    Architekt muss Balkonsanierung besonders intensiv überwachen

    | Der Architekt, der vom Auftraggeber mit der Überwachung der Ausführung der an den Metall- und Stahlbauer übertragenen Arbeiten beauftragt worden ist, hat sich die von diesem erstellten Planungsunterlagen vorlegen zu lassen, diese zu überprüfen und gegebenenfalls danach zu kontrollieren, ob ein statischer Nachweis für die geplanten Metallarbeiten (hier Balkongeländer) vorhanden ist, und schließlich zu überwachen, inwieweit die Ausführung den erstellten Plänen entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016, Az. 21 U 102/05, Abruf-Nr. 192102 ). |