· Fachbeitrag · Haftung
Baugrundgutachten: Wer muss es veranlassen?
| Wer muss veranlassen, dass ein Baugrundgutachten erstellt wird? Der Architekt als Objektplaner, der die Beiträge der Fachplaner in seine Planung zu integrieren hat, oder der Tragwerksplaner, der die Bemessung der Bauwerksgründung ausarbeitet? Die Antwort kommt vom OLG Jena. |
Tragfähigkeit des Baugrunds war zu hoch angesetzt
Im vorliegenden Fall hatte ein Tragwerksplaner eine Änderungsplanung durchgeführt. Dieser Änderungsplanung lag die Planung eines Büros zugrunde, das inzwischen aus dem Projekt ausgeschieden war. Ein Baugrundgutachten für das Grundstück lag beiden Büros nicht vor. Der Tragwerksplaner für die Änderungsplanung und der Prüfingenieur hatten im Zuge ihrer Planungs- bzw. Prüfungsleistungen jeweils darauf hingewiesen, dass ein Baugrundgutachten erforderlich sei. Nach Fertigstellung stellte sich dann heraus, dass die angenommene maximal mögliche Bodenpressung bzw. Tragfähigkeit zu hoch angesetzt, die Planung also nicht sachgerecht war.
Wichtig | Das Besondere an dem Fall war, dass der Mitarbeiter des Nachfolgebüros im Vorgängerbüro den ursprünglichen Standsicherheitsnachweis erarbeitet hatte. Er wusste also, dass kein Baugrundgutachten für das betreffende Grundstück vorlag, sondern nur für das Nachbargrundstück. Dieses Gutachten hatte aber ergeben, dass die Tragfähigkeit des Erdreichs geringer war als angenommen.
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