30.03.2015 · Fachbeitrag · Haftung
Baustellenunfallrisiko: Bauüberwachung ist trotz SiGeKo gefragt
| Auch wenn SiGeKo-Leistungen beauftragt sind, muss die Bauüberwachung auf angemessene Unfallschutzmaßnahmen achten. Sie kann sich nicht mit dem bloßen Hinweis an den ausführenden Betrieb aus der Verantwortung stehlen, er müsse Verkehrssicherungspflichten einhalten. |
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