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  • 27.06.2013 · Fachbeitrag · Haftung

    Bauüberwachung übernommen: Energieberater haftet für Mängel

    | Ein Energieberater, der ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung die Umsetzung der von ihm empfohlenen energetischen Maßnahmen begleitet, haftet dem Bauherr wie ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt (LG Koblenz, Urteil vom 1.3.2013, Az. 8 O 134/12; Abruf-Nr. 131972 ). |