24.03.2020 · Nachricht · Haftung
Beratung bei Abweichung von DIN- oder EN-Normen ist Pflicht
| Das Einhalten bzw. Abweichen von DIN-Normen bleibt ein heikles Thema. Eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG München lehrt, dass Sie Auftraggeber immer schriftlich über die konkrete Planungssituation informieren, ihm Handlungsoptionen und daraus resultierende Folgen aufzeigen und um Entscheidung bitten sollten. Sonst sitzen Sie in der Haftungsfalle. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig