· Fachbeitrag · Haftung
Einhaltung von Kostengrenzen: Musterbriefe zur zielführenden Kommunikation mit dem Bauherrn
| Kostenobergrenzen werden häufig Bestandteil von Planungsverträgen. Wenn Ihnen solche Kostenobergrenzen aufgezwungen werden, sollten in Ihrem Büro alle Alarmglocken angehen. Denn eine Kostengrenze ist eine zugesicherte Eigenschaft, für deren Einhaltung Sie haften. Ihr oberstes Ziel muss deshalb sein, diese Haftungsrisiken zu vermeiden. Der Weg dahin führt über eine zielgerichtete Kommunikation mit dem Auftraggeber. |
Kostengrenzen als zugesicherte Eigenschaft
Wie oben bereits kurz erwähnt, gilt eine Kostengrenze unberührt von der HOAI als zugesicherte Eigenschaft. Diese löst im Ernstfall eine Nachbesserungspflicht beim Planungsbüro aus. Damit entspricht eine sich abzeichnende Überschreitung einer Kostengrenze rein formal einem Planungsmangel, der kostenneutral zu beseitigen ist. Das kann im Ernstfall so weit gehen, dass die Planungslösung, die die Kostengrenze überschreitet, im Zuge der Mangelbeseitigung ohne Honoraranspruch geändert werden muss, damit die Kostenobergrenze wieder eingehalten wird.
So gehen Sie mit Kostengrenzen richtig um
Kommen Sie an der Vereinbarung einer Kostengrenze nicht vorbei (weil der Auftraggeber das fordert), sollten Sie sofort Maßnahmen zur Haftungsminimierung ergreifen.
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