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  • 19.03.2015 · Fachbeitrag · Haftung

    Energetische Sanierung: Mieter hat Anrecht auf Wirtschaftlichkeit

    | Vorgaben aus der EnEV und dem EEWärmeG müssen nicht zwingend eingehalten werden, wenn die Maßnahmen unwirtschaftlich sind. Das Amtsgericht (AG) Pankow/Weißensee hat jetzt entschieden, dass Einspruchsrechte wegen unwirtschaftlicher Sanierungen nicht nur dem Bauherrn, sondern auch den Mietern zustehen. Stehen den Kosten in Form einer höheren Miete keine entsprechenden Einsparungen bei den Heizkosten gegenüber, können die Mieter eine Sanierungsmaßnahme boykottieren. |