· Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Das Mietrechtsänderungsgesetz: So beraten Sie Vermieter von Sanierungs-Immobilien optimal
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Stangl, Kanzlei am Steinmarkt, Cham
| Am 1. Mai 2013 ist das „Mietrechtsänderungsgesetz“ in Kraft getreten. Es erleichtert Immobilienbesitzern, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Immobilien durchzuführen. Lernen Sie nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen kennen, um Bauherren optimal zu beraten und eventuell gar neue Sanierungsmaßnahmen anzustoßen. |
Abgrenzung Erhaltungs- von Modernisierungsmaßnahmen
Das Gesetz hat viele Facetten (Abruf-Nr. 131489). Nachfolgend beschränken wir uns auf die Dinge, die für die planenden Berufe in der Beratung des Bauherrn besonders relevant sind, nämlich die Unterscheidung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßmahmen und die Folge für eventuelle Mieterhöhungen bzw. Mietminderungsansprüche des Mieters.
Das „Mietrechtsänderungsgesetz“ regelt Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in unterschiedlichen Vorschriften. Dies dient der Transparenz.
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