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  • 11.08.2022 · Nachricht · Haftung

    Fliesentauglichkeit: Architekt muss kein Labor beauftragen

    | Zur Planungstätigkeit eines Architekten gehört auch die Auswahl der Materialien, die für die Maßnahme geeignet sind. Auf das Datenblatt eines Baustoffherstellers darf sich der Architekt grundsätzlich verlassen. Er ist nicht verpflichtet, sämtliche Baustoffe durch ein Labor auf das Vorhandensein der vom Hersteller zugesicherten Angaben überprüfen zu lassen. Das hat das OLG Karlsruhe mit rechtskräftiger Entscheidung festgestellt. |