· Fachbeitrag · Lph 8
Neues Grundsatzurteil: Bauüberwachung muss und kann nicht alles überwachen
| Sind mehrere Handwerker auf einer Baustelle tätig, ist ein Architekt selbst bei dauernder Anwesenheit auf der Baustelle nicht in der Lage, jeden Einzelnen ständig zu kontrollieren. Die geschuldeten Kontrollen sind daher per se nicht geeignet, Ausführungsfehler vollständig zu vermeiden bzw. zu entdecken. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Grundsatzurteil zu den Pflichten in der Lph 8 klargestellt und die planenden Berufe entlastet. |
Der fachlich / rechtliche Hintergrund
Immer wieder wird über die Frage gestritten, wie fachlich intensiv und wie häufig die Bauüberwachung vor Ort auf der Baustelle sein muss. Der Streit beginnt spätestens, wenn Mängel aufgetreten sind. Dann wird gern argumentiert, dass eine unzureichende Bauüberwachung den Mangel erst ermöglicht hat. Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe sieht die Sache deutlich differenzierter aus.
Der konkrete Fall: Erhebliche Mängel bei Fliesenarbeiten
Im konkreten Fall hatte ein Architekt für die Modernisierung der Fliesen in einem Bad mit Saunabetrieb große Flächen säurebeständiger Fliesen auf einer darunter angeordneten Feuchtigkeitsabdichtung geplant, ausgeschrieben und später überwacht. Später gab es folgende Mängel.
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