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  • 04.12.2019 · Nachricht · Haftung

    Gebäude sechs Monate bewohnt: Leistung ist abgenommen

    | Wird ein Architekt nicht mit der Objektbetreuung beauftragt, wird seine Planungs- und Überwachungsleistung dadurch (schlüssig) abgenommen, dass der Bauherr in das fertig gestellte Gebäude einzieht, die Schlussrechnung vollständig begleicht und innerhalb einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistung rügt. Das hat das OLG Koblenz im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |