· Fachbeitrag · Haftung
Grundsatzurteil zum Umgang mit „bautechnisch/konstruktiven“ Planungsfehlern
| Nobody is perfect. Deswegen ist auch das beste Planungsbüro vor einem technisch ausgerichteten Planungs- oder Überwachungsfehler nicht gefeit. Das OLG München hat jetzt klargestellt, welche Mängelbeseitigungsrechte Planungsbüros in solch einem Fall haben und wo die - in der Regel höhe-ren - Ansprüche des Auftraggebers ihre Grenzen haben. |
Grundsätzliche Empfehlungen zum Umgang mit Fehlern
Im Umgang mit eigenen Planungsfehlern besteht Handlungsbedarf auf folgenden vier Feldern:
- 1. Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.
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