· Fachbeitrag · Haftung
Kostengrenzen-Verträge nach dem Ende des Baukostenvereinbarungsmodells: Wachsam bleiben
| Die honorartechnische Kostenbegrenzung über das Baukostenvereinbarungsmodell in § 6 Abs. 3 HOAI ist nicht verfassungsgemäß und damit unwirksam ( PBP 6/2014, Seite 8 ). Davon unberührt ist jedoch die Vereinbarung einer Baukostengrenze als zugesicherte Eigenschaft. Diese bleibt auch in Zukunft gültig, weil sie nicht die vom Bundesgerichtshof (BGH) beschriebene .„Legalisierung“ einer Mindestsatzunterschreitung zum Inhalt haben, sondern nur eine Vertragspflicht, eine Zielvereinbarung darstellen. Erfahren Sie deshalb, wie Sie mit solchen Verträgen richtig umgehen. |
Vorvertraglicher Klärungsbedarf zu Kostengrenzen
Wird eine Kostengrenze im Vertrag vorgesehen, ist zunächst Folgendes zu prüfen:
- Ist es sinnvoll, Kostenzusicherungen für solche Kostengruppen zu vereinbaren, die man als Planungsbüro gar nicht selbst verantwortlich plant?
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