· Fachbeitrag · Haftung
Lph 8: Ausführungsmangel bedeutet nicht automatisch Bauüberwachungsmangel
| Viele Auftraggeber gehen davon aus, dass Ausführungsmängel immer gleichzeitig einen Überwachungsmangel des Planers darstellen. In der Folge sehen sich Objektüberwacher oft Honorarkürzungen und anderen Ansprüchen ausgesetzt. Schützenhilfe kommt jetzt vom OLG Schleswig. |
Ist eine abplatzende Lackierung ein Überwachungsmangel?
Im konkreten Fall war an eingebauten Fenstern nach der Abnahme die Lackierung abgeplatzt. Weil der Bauunternehmer schon in Insolvenz gegangen war, wandte sich der Bauherr an den Architekten. Er behauptete, er habe seine Pflichten in der Lph 8 nicht ordnungsgemäß erfüllt. Hätte er den Bau ordnungsgemäß überwacht, wäre der Mangel rechtzeitig erkannt worden ‒ und ein Rechnungseinbehalt möglich gewesen.
OLG Schleswig trennt Ausführungs- und Bauüberwachungsmängel
Das OLG Schleswig sah das anders. Es konnte weder eine mangelhafte Planung noch eine mangelhafte Überwachung auf der Baustelle erkennen (OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2020, Az. 12 U 162/19, Abruf-Nr. 216253).
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