· Fachbeitrag · Haftung
Objektplanung: Für welche Leistungen der Architekt keine Verantwortung übernehmen sollte
| Über welches Detailwissen müssen Architekten und Ingenieure im Rahmen der Objektplanung verfügen? Wann müssen bzw. sollten sie Fachplaner oder -berater einschalten, um Effektivitätsverluste und Haftungsrisiken zu vermeiden? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln gibt Antwort auf diese beiden wichtigen Fragen. |
Wo liegt die Leistungsgrenze im eigenen Fachgebiet?
Es kommt - bei speziellen Projekten - durchaus häufiger vor, dass die Objektplanung in ihrem eigenen Fachgebiet an ihre fachlichen und honorartechnischen Grenzen stößt.
Typische Fälle aus der Objektplanung beim Bauen im Bestand
Typisches Anwendungsgebiet ist das Bauen im Bestand. In folgenden Fällen ist der „Wissensbereich des Architekten“ überschritten. Dann sind Sonderfachbüros oder Spezialisten (zum Beispiel Restauratoren) erforderlich, um Planungslösungen zu erarbeiten und deren Ausführung zu überwachen:
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