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  • 27.09.2017 · Nachricht · Haftung

    Planungsmängel wegen Softwarefehler: Nicht einfach weitertun

    | Ist die (eingekaufte) Statiksoftware dafür verantwortlich, dass ein Tragwerksplaner den statischen Nachweis von Außenwänden falsch erstellt, muss er stutzig werden, wenn der Prüfingenieur diese statischen Berechnungen beanstandet. Plant er weiter und haben sich bestimmte Planungsfehler im Bauwerk manifestiert, ist der Planer schadenersatzpflichtig. Das hat das OLG Köln klargestellt. |