· Fachbeitrag · Haftung
Schadenersatz: Bei gewerblichen Projekten ist kein merkantiler Minderwert ansetzbar
| Nobody ist perfect - und auch in Planungsbüros passieren Fehler. Manchmal ist es so, dass man Mängel beseitigt und bei dem Objekt trotzdem ein sogenannter merkantiler Minderwert verbleibt. Dann stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber in Höhe dieses merkantilen Minderwerts einen Schadenersatzanspruch gegen das Planungsbüro hat. Das OLG München hat das für gewerbliche Projekte verneint. |
Was versteht man unter merkantilem Minderwert?
Von einem merkantilen Minderwert spricht man, wenn der theoretische Verkaufswert einer Immobilie gemindert wird, obwohl ein Baumangel oder Bauüberwachungsmangel fachtechnisch einwandfrei beseitigt worden sind. Es gibt folgende „Anwendungsfälle“:
- Es kann nicht mit vollständiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass alle vorhandenen Mängel vollständig beseitigt sind.
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