· Fachbeitrag · Haftung
Überschreitung von Kostengrenzen: OLG Frankfurt mit Paukenschlag-Urteil
| Eine für den Architekten verbindliche Kostengrenze kann auch mündlich vereinbart werden. Weiß der Architekt, wie wichtig es für den Auftraggeber keit ist, dass die Kosten eingehalten werden (Investitionsobjekt), muss er der Kostenentwicklung erhöhte Aufmerksamkeit widmen. Diese beiden Punkte hat das OLG Frankfurt den planenden Berufen in einem Paukenschlag-Urteil ins Stammbuch geschrieben. Anlass genug für uns, das Thema „Haftung des Planers für die Überschreitung von Kostengrenzen“ intensiver zu beleuchten und „Haftungs-Abwehrstrategien“ zu empfehlen. |
Die sieben zentralen Aussagen der Frankfurter Richter
Die Frankfurter Entscheidung ist auf Grundlage der Alten HOAI und einer individuellen Leistungsvereinbarung ergangen. Die sieben Entscheidungskriterien gelten prinzipiell aber auch für die Neue HOAI. Jeder Planer tut deshalb gut daran, sich mit den Aussagen des OLG intensiv zu befassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2011, Az. 12 U 71/10; Abruf-Nr. 121201).
- 1. Bei verbindlichen Baukostenvereinbarungen muss der Architekt erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen.
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