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  • 26.08.2024 · Nachricht · Haftung

    Wärmedämmarbeiten nur stichprobenhaft geprüft: Objektüberwachung ist mangelhaft

    | Stichprobenartige Prüfungen von Wärmedämmarbeiten reichen nicht aus, um eine mangelfreie Objektüberwachung zu gewährleisten. Doch selbst wer Stichproben vornimmt, muss merken, wenn nur acht cm PUR-Dämmung statt der vertraglich geschuldeten neun cm eingebaut werden. Das hat das OLG Oldenburg einem Architekten ins Stammbuch geschrieben und ihn für den Austausch der Dämmung haftbar gemacht. |