· Fachbeitrag · Haftung
Widersprüche in Planungsunterlagen: Nach welchen Vorgaben muss gebaut werden?
| Welche Planungsangaben sind der Ausführung zugrunde zu legen, wenn die planerischen Leistungen (Zeichnung) mit der Bau- oder Leistungsbeschreibung nicht übereinstimmen? Wann darf ein ausführendes Unternehmen Nachtragsforderungen geltend machen, weil es aufgrund der in Rede stehenden Unterschiede Leistungen anders kalkuliert hat? Diese Fragen hat das OLG Bremen in einer rechtskräftigen Entscheidung beantwortet. |
Planung weicht von der Leistungsbeschreibung ab
Im entschiedenen Fall hatte der Bauunternehmer im Zuge der Bauausführung auf einen Unterschied zwischen den Ansichtszeichnungen und der Leistungsbeschreibung aufmerksam gemacht. Die Leistungsbeschreibung hatte ein Balkongeländer ohne Abdeckung enthalten. In der Ansichtszeichnung, die der Bauunternehmer als Grundlage für seine Angebotskalkulation erhalten hatte, war dagegen eine Abdeckung am Balkongeländer vorgesehen.
Der Unternehmer vertrat die Auffassung, dass
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