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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    BGH spricht Machtwort: Baukostenobergrenze als vertragliche Vereinbarung ist zulässig

    | Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die öffentliche Hand in den RBBau-Verträgen Regelungen vorgibt, dass die Baukosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten dürfen. Solche Baukostenobergrenzen (als zugesicherte Eigenschaften des Architektenwerks) sind zulässig. Sie sind nicht AGB-widrig. Das hat der BGH klargestellt. Erfahren Sie, was die Entscheidung für Sie bedeutet und wie Sie damit richtig umgehen. |

    Um diese Klausel ging es beim BGH

    Im vorliegenden Fall ging es um folgende Klausel im Planungsvertrag.

     

    Klausel / § ... Vereinbarung einer Baukostenobergrenze

    Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von ... Euro brutto/... Euro netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen bezogen auf die von ihm zu bearbeitenden Kostengruppen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird.