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  • 27.07.2021 · Nachricht · Haftungsrecht

    Unwirtschaftliche Sanierung: Wann haftet der Architekt?

    | Der Architekt muss in Kostenschätzung und -berechnung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers beachten. Dieser Grundsatz besteht seit vielen Jahren. Das OLG Karlsruhe hat dazu eine ergänzende Beratungspflicht formuliert: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen ist, soll der Architekt den Auftraggeber rechtzeitig vor dessen Investitionsentscheidung informieren. |