· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Klärung der Aufgabenstellung in der Lph 1: Die Stellschraube zur Vermeidung Ihrer Haftung
| Die Teilleistung a) Klärung der Aufgabenstellung in der Lph 1 wird immer bedeutsamer; nicht nur wegen des Honorars sondern auch wegen der späteren Haftungsrisiken. Es geht darum, Ihren Auftraggeber da schon über Chancen und Risiken des in Rede stehenden Projekts zu beraten. „Beratungslücken“ können böse Folgen haben. Das lehrt eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Celle. Ziehen Sie daraus für Ihre Beratung in der Lph 1 die richtigen Schlüsse. |
Der Fall: Modernisierung oder Neubau einer Brücke?
Im konkreten Fall sollte ein Ingenieurbüro eine Brücke untersuchen. Es ging um die Frage: Kann sie saniert oder muss sie abgerissen und neu gebaut werden? Dem Bauherrn standen nur wenige Bestandsunterlagen zur Verfügung. Folglich kam dem Untersuchungsergebnis des Ingenieurbüros entscheidende Bedeutung zu.
Ingenieurbüro empfiehlt Sanierung der Brücke
Das Büro hatte bei seiner Untersuchung festgestellt, dass die Brücke die für ihr Alter üblichen Schäden aufwies. Die Kosten einer Sanierung schätzte es auf ca. 140.000 Euro. Bei sachgerechter Bauunterhaltung sei eine Reststandzeit der Brücke von 25 Jahren möglich. Also empfahl das Ingenieurbüro, die Brücke zu sanieren. Diese Empfehlung wird der spätere Streitgegenstand.
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