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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Wenn der Senior die Rechnung nicht mehr unterschreiben sollte

    | Ein Auftraggeber muss eine Honorarrechnung nicht bezahlen, wenn der Senior, der das Büro an seinen Sohn übergeben hat, Korrespondenzen und Verträge ohne Vertretungszusatz unterzeichnet. In diesem Fall ist der Sohn als eigentlicher Büroinhaber nicht Vertragspartner des Ingenieurvertrags geworden, entschied das LG Duisburg. |

     

    Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass es die Ansicht des LG teilt, sodass der Planer die zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen hat (LG Duisburg, Urteil vom 25.1.2011, Az. 1 O 36/10; Abruf-Nr. 121584).

     

    PRAXISHINWEIS | Achten Sie im Zuge von Büroübernahmen bzw. -übergaben darauf, dass der weiter mitarbeitende frühere Büroinhaber Verträge und andere Dokumente mit „i.V.“ unterschreibt.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33622970