30.05.2014 · Fachbeitrag · Honorargestaltung
Brandschutz: Spezielle EDV-Berechnung als Besondere Leistung
| Immer häufiger werden bauordnungsrechtliche Nachweise für den vorbeugenden oder organisatorischen Brandschutz auf Basis von speziellen computergesteuerten Berechnungs- bzw. Simulationsberechnungen durchgeführt. Wenn auch Sie damit befasst sind, sollten Sie prüfen, ob Sie diese Leistungen als Besondere Leistungen abrechnen können. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch. |
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