· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Kosten sparen mit Besonderen Leistungen zum Brandschutz: So profitieren Auftraggeber konkret
| In der August-Ausgabe haben wir Sie über die neue Besondere Leistung zum Brandschutz informiert ( PBP 8/2013, Seite 15 ). Weil das Thema bei neuen Vertragsabschlüssen hohe Priorität genießt (der Auftraggeber kann durch diese Leistung viel Geld sparen), erfahren Sie nachstehend anhand konkreter Beispiele, wie Auftraggeber davon bei Bestands- und auch bei Neubauten in Euro und Cent profitieren. |
Brandschutz: Das sieht die HOAI 2013 vor
Die neue Besondere Leistung zum vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz ist zwar nur in der Lph 2 im Planbereich Gebäude/Innenräume aufgeführt. Sie lautet: „Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnunga“. Sie ist aber auch in anderen Leistungsbildern und in weiteren Lph empfehlenswert, wenn entsprechende fachtechnische Anforderungen vorliegen.
PRAXISHINWEIS | Obwohl die Leistung erst in der Lph 2 auftaucht, empfehlen wir, den Auftraggeber bereits in der Lph 1 im Rahmen der Grundleistung c „Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf“ auf die fachliche bzw. wirtschaftliche Notwendigkeit hinzuweisen. |
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