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  • 27.11.2024 · Nachricht · Honorarrecht

    Architektenvertrag muss schriftlich gekündigt werden

    | Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Das regeln die §§ 650q, 650h BGB. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die Kündigung hinnimmt. Es ist dann in der Regel eine stillschweigende Vertragsaufhebung anzunehmen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. |