26.06.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Lph 8 als gesonderter Auftrag: Honorar für Prüfung der Pläne
| Ein Architekt oder Ingenieur, der nur mit der Objektüberwachung beauftragt ist, muss die vom vorleistenden Planer erstellten Planungsunterlagen prüfen, bevor er die Ausführung der betreffenden Bauteile erlaubt. Ggf. muss er kontrollieren, ob ein statischer Nachweis für die geplanten Metallarbeiten (hier: Balkongeländer) vorliegt. Fehlt der Nachweis, muss er klären, ob er erforderlich ist. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig