Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Rechnungsprüfung durch Planer: Wie umfangreich sind Ihre Pflichten nach HOAI?

    | Der fachliche und rechnerische Umfang der Rechnungsprüfung ist nicht selten Streitgegenstand. Teilweise erwarten Auftraggeber bei Abschlags- und Schlussrechnungen Leistungen, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind. In dem Zusammenhang erreichte PBP folgende Frage: |

     

    Frage: In seinen Abschlagsrechnungen führt der Werkunternehmer für die TA-Leistungen immer die bereits erhaltenen Zahlungen auf, die dann vom aktuellen Rechnungsbetrag abgezogen werden. Wir als Objektüberwachungsbüro wissen natürlich nicht, welchen Betrag der Bauherr tatsächlich an den Unternehmer gezahlt hat. Trotzdem geben wir einen Betrag zur Zahlung frei. Ich möchte den Bauherrn jetzt gern darauf hinweisen, dass er bitte eigenverantwortlich in der Rechnung die Zahlungen an den Unternehmer und damit auch den Auszahlungsbetrag prüfen muss. Kann ich das?

     

    Antwort: Ja, nach PBP-Auffassung ist das sogar der angezeigte Weg.