· Fachbeitrag · Kostengrenze bei Bauprojekten
Wirksamkeit von Kostengrenzen: BGH-Rechtsprechung und DIN 276 richtig anwenden
| Das Thema Kostenplanung, Kostensteuerung und Einhaltung von Kostengrenzen wird immer bedeutender. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in einigen Regionen die Baupreise wieder anziehen und damit Sprengstoff für vereinbarte Kostengrenzen bergen. Aber wann bindet eine Kostenvereinbarung den Planer? Wichtige Aussagen dazu liefern die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie die Regelungen aus der DIN 276. |
Aktuelle Aussagen des Bundesgerichtshofs
In diesem Umfeld hat der BGH aktuell wichtige Aussagen gemacht.
Der Fall
Ein Architekturbüro war mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) beauftragt worden. Der Planungsvertrag enthielt keine Regelung bezüglich einer Kostengrenze. Der Bauherr behauptete aber, dass ein maximales Budget in Höhe von 7,0 bis 7,5 Mio. Euro mündlich vereinbart worden war. Dafür hatte er auch Zeugen benannt. Genauere Angaben zum Zeitpunkt der mündlichen Vereinbarung und zu den Umständen, unter denen die Vereinbarung getroffen wurde, konnte er aber nicht machen.
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