28.08.2024 · Nachricht · Leserforum
Ist eine von einer gewerblichen Hausverwaltung vertretene WEG ein „Verbraucher“?
| Das Thema „Widerrufsrechte von Verbrauchern“ beschäftigt sowohl Gerichte als auch Leser. Einer hat zum Beitrag „Gebäude mit sieben Wohnungen kann Verbrauchervertrag sein und Widerrufsrecht auslösen“ (PBP 9/2024, Seite 23) folgende Frage: Wie verhält es sich mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)? WEG an sich werden als Verbraucher eingeordnet. Hier wird die WEG aber durch eine Hausverwaltung, also einen gewerblich Tätigen, vertreten. Bleibt die Verbrauchereigenschaft bestehen? |
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