· Fachbeitrag · Lph 7
Unauskömmliches Angebot wird bezuschlagt: Wann haften Sie dem Auftraggeber für Schäden?
| Müssen Sie den Auftraggeber im Zuge der Angebotsprüfung und Wertung darauf hinweisen, dass ein Angebotspreis Ihrer Ansicht nach unauskömmlich ist? Haften Sie auf Schadenersatz, wenn dem Auftraggeber durch die Beauftragung eines Billigstbieters Mehrkosten und andere Schäden entstehen? Mit diesen Fragen haben sich das OLG Dresden und der BGH befasst. |
Der Fall: Beauftragter Billigstbieter hält nicht durch
Im konkreten Fall hatten sich mehrere Bauunternehmer an einer Ausschreibung für Bauleistungen an einer Wohnanlage beteiligt. Ein Angebot lag mit ca. 6 Mio. Euro um ca. 1,3 Mio unter den anderen Angeboten. Dieses billigste Angebot wurde vom Auftraggeber auch bezuschlagt.
Während der Ausführung geriet der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zunächst erfolgte eine Teilkündigung. Anschließend wurde der komplette Vertrag vorzeitig beendet. Dem Auftraggeber entstand dadurch ein wirtschaftlicher Schaden (Terminverzug plus Mehrkosten aus neuen Vergaben). Dafür wollte der Auftraggeber das Planungsbüro haftbar machen.
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