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  • 20.11.2024 · Nachricht · Lph 8

    OLG Frankfurt stellt nochmals klar: Bauleitung und Bauüberwachung sind zwei Paar Schuh

    | Objektüberwachung und Bauleitung sind inhaltlich zwei Paar Schuh. Das hat das OLG Frankfurt nochmals klargestellt. Danach ist der Bauleiter nach dem allgemeinen Sprachverständnis dafür zuständig, zu überwachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Der Objektüberwacher dagegen schuldet eine Ausführung des Objekts gemäß der vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn. |