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  • · Fachbeitrag · Neues Architekten- und Ingenieurrecht (Teil 4)

    Gesamtschuldnerische Haftung: So entlastet Sie der neue § 650t BGB in der Praxis

    von RA Dr. Ralf Averhaus, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB und Klaus D. Siemon, öbuv SV für Leistungen und Honorare der Architekten

    | Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Das BGB enthält jetzt ‒ erstmals ‒ eigene Regeln zum Architekten- und Ingenieurvertrag. Neben den Regelungen zur Zielfindungs- bzw. Zielerreichungsphase und zum neuen Anordnungsrecht Ihres Auftraggebers ist die Neuregelung der gesamtschuldnerischen Haftung ein Punkt, der für Sie wichtig ist. |

    So war es bisher

    Bisher war der bauüberwachende Architekt oder Ingenieur oft derjenige, der bei Ausführungsmängeln an erster Stelle vom Bauherrn in Regress genommen wurde. Ein Grund dafür war, dass

    • Sie als bauüberwachender Architekt oder Ingenieur gesamtschuldnerisch neben dem ausführenden Unternehmen haften und