· Fachbeitrag · Objektüberwachung aktuell
Lph 8: Muss der Objektüberwacher im Leistungsbild Gebäude alle Leistungen kontrollieren?
| Zum Leistungsumfang des Objektüberwachers im Leistungsbild Gebäude herrschen immer noch verquere Vorstellungen. Auftraggeber meinen, der Objektüberwacher sei quasi für alles verantwortlich ‒ und berufen sich teilweise sogar auf HOAI-Kommentare. PBP versucht die Diskussion mit dem folgenden ‒ auf der konkreten Anfrage eines Lesers beruhenden ‒ Beitrag zu versachlichen und Ihnen das Rüstzeug für entsprechende Diskussionen mitzugeben. |
So legen Auftraggeber das Leistungsbild aus
Frage: Ich bin Architekt und bearbeite in einem Projekt u. a. die Lph 8 . Mein Auftraggeber ist der Auffassung, dass ich dort für alle Leistungsbilder und Bauverträge prüfen müsse, ob die Leistungen mit der Baugenehmigung übereinstimmen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Auftraggeber bezieht sich auf verschiedene Kommentare zur HOAI, in denen geschrieben sei, dass es im Rahmen der Grundleistungen der Lph 8 erforderlich sei, darauf zu achten, dass die Bauausführung mit den Auflagen aus der
- Baugenehmigung,
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