· Fachbeitrag · Objektüberwachung
Intensität der Bauüberwachung:Ausführende sind ebenfalls verantwortlich
| Dass die Bauüberwachung nicht jeden Tag und jede Stunde auf der Baustelle sein kann und dabei jeden Arbeitsschritt der Handwerker überwachen kann, dürfte sich herumgesprochen haben. Jetzt hat auch die Rechtsprechung einmal mehr klargestellt, dass Ausführungsmängel nicht automatisch Bauüberwachungsmängel darstellen. |
Der Wille des Gesetz- und Verordnungsgebers
Dass Ausführungsmängel nicht automatisch Bauüberwachungsmängel darstellen, ergibt sich aus Gesetz (BGB) und Preisrecht (HOAI). Die Grundregeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Auch ausführende Unternehmen haben werkvertragliche Pflichten. Diese bestehen darin, mangelfrei auszuführen.
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