· Fachbeitrag · Objektüberwachung
Lph 8: OLG regelt drei wichtige Dinge zu Vergütungsforderungen ausführender Unternehmen
| Die Prüfung der Rechnungen ausführender Unternehmen ist eine ganz wichtige Teilleistung. Drei Aussagen des OLG Brandenburg helfen Ihnen, mit strittigen Vergütungsforderungen ausführender Unternehmen noch besser umzugehen und die Lph 8 damit effizienter zu erbringen. |
Vergütung ersatzlos weggefallener Leistungspositionen
Immer wieder entsteht Streit über die Frage, ob der Unternehmer auch für Leistungspositionen, die komplett weggefallen sind, eine Vergütung bzw. einen Vergütungsausgleich verlangen kann.
Das OLG beantwortet diese Frage wie folgt: Der ausführende Auftragnehmer kann für die Zuschläge, die er in die weggefallene Position einkalkuliert hat (z. B. Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten), dann keinen Ersatz verlangen, wenn er einen kalkulatorischen Ausgleich erhält. Ein solcher kalkulatorischer Ausgleich kann z. B. gegeben sein, wenn sich bei anderen Positionen die Mengen erhöht haben (OLG Brandenburg, Urteil vom 2.12.2015, Az. 11 U 102/12, Abruf-Nr. 146259).
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