· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Betreuung öffentlicher Vergabeverfahren: Rechtsprechung und eigene Leistungsgrenzen kennen
| Der Personalmangel in Behörden und die Änderung der VgV (= mehr EU-Ausschreibungen) werden tendenziell dazu führen, dass Planungsbüros öfter als Vergabebetreuer angefragt werden. Wer sich in dem Marktsegment engagieren will, sollte vor allem die rechtlichen Grenzen und haftungsrechtlichen Risiken kennen, um im Falle eines Falles nicht hohe (und nicht versicherte) Schadenersatzforderungen zu riskieren. PBP gibt anhand der neuesten Rechtsprechung einen Einblick in die Materie. |
Fachliche Betreuung ist keine Rechtsdienstleistung
Wenn Ihr Planungsbüro einen öffentlichen Auftraggeber bei Vergabeverfahren betreut und sich dabei auf fachliche und technische Leistungen beschränkt, handelt es sich um keine unerlaubte Rechtsdienstleistung. Diese Leistungen dürfen Sie erbringen, so die VK Bund (Beschluss vom 02.06.2021, Az. VK 2-47/21, Abruf-Nr. 223503).
VK Bund: Technische Unterstützung ist keine Rechtsberatung
Im konkreten Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber zwei Leistungen parallel ausgeschrieben:
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