· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Betreuung öffentlicher Vergabeverfahren durch Planer: VK Bund verneint Rechtsdienstleistung
| Wenn Ihr Planungsbüro einen öffentlichen Auftraggeber bei Vergabeverfahren betreut und sich dabei auf fachliche und technische Leistungen beschränkt, handelt es sich um keine unerlaubte Rechtsdienstleistung. Diese Leistungen dürfen Sie erbringen. Das hat die Vergabekammer des Bundes einer Rechtsanwaltskanzlei ins Stammbuch geschrieben. Lernen Sie die Entscheidung kennen, um im Zweifel auch Ihre öffentlichen Auftraggeber beruhigen zu können. |
Vergabeverfahren als reine Rechtsdienstleistung?
Im konkreten Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber zwei Leistungen parallel ausgeschrieben:
- 1. Leistungen für die selbstständige Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die Vergabeentscheidung über die Angebote („nichtdelegierbare Leistung“) oblag dabei dem öffentlichen Auftraggeber.
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