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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    E-Vergabe: Haftung und Honorar ins Lot bringen

    | Ab 18.10.2018 wird die E-Vergabe in VOB/A- und VgV-Verfahren Pflicht. Angebote und Teilnahmeanträge werden dann elektronisch abgegeben. Das ändert einiges. Erfahren Sie, welche Leistungen hier im Raum stehen und wie Sie Haftung, Aufwand und Honorar ins Lot bringen. |

    Nicht an Planungsbüros delegierbare Leistungen

    Grundsätzlich ist es so, dass die Parteien im Rahmen der Vertragsautonomie frei sind, spezielle Leistungsinhalte, die in Bezug auf die E-Vergabe erforderlich sind, individuell zu regeln. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo der öffentliche Auftraggeber Leistungen nicht an Planungsbüros übertragen darf, weil sie im Rahmen der Korruptionsprävention als nicht delegierbar einzustufen sind. Dabei dürfte es sich um folgende Leistungen handeln:

     

    • Der elektronische Versand der Ausschreibungsunterlagen (vollständige Leistungsbeschreibungen mit Vertragsbedingungen, zusätzlichen Technischen Vorschriften und Positionstexten etc).