· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VK Südbayern legt Finger in die Wunde: Diese vier Fehler machen VgV-Verfahren unwirksam
| Die Vergabekammer (VK) Südbayern hat eine wegweisende Entscheidung zur Vergabe von Planungsaufträgen im VgV-Verfahren getroffen. Sie dürfte das Procedere bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge nachhaltig beeinflussen. Vor allem vier Aussagen haben es in sich. |
Leitsätze sprechen für sich
Die vier zentralen Aussagen der Entscheidung finden sich auch in den Leitsätzen der Entscheidung wider (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Az. Z3-3-3194-1-47-08/17, Abruf-Nr. 199393).
- Der Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können (§ 41 Abs. 1 VgV). Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig