· Fachbeitrag · Öffentliches Baurecht
Neue Rechtsprechung: Wann Sie den Nachbarn bei der Bauantragstellung beteiligen müssen
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Leona Luncke, LL.M., SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M.
| Wann muss der Nachbar über ein Bauvorhaben informiert bzw. seine schriftliche Zustimmung eingeholt werden? Auf keinen Fall nur, wenn Abstandsflächen überschritten werden. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Lernen Sie deshalb die Grundsätze der Nachbarbeteiligung kennen und tragen Sie dafür Sorge, dass das Projekt nicht durch Nachbarrechtsbehelfe verzögert wird. |
Diese Vorschriften können Nachbarschutz entfalten
Einen Nachbarn müssen Sie bei der Planung eines Bauvorhabens einbeziehen, wenn mit dem Vorhaben von einer nachbarschützenden Vorschrift abgewichen wird.
Art der baulichen Nutzung und Abstandsflächen
Nachbarschutz vermittelt zunächst die „Art der baulichen Nutzung“. Sie wird in einem Bebauungsplan dadurch bestimmt, dass das Baugebiet festgesetzt wird (z. B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet). Nachbarschutz enthalten auch die Vorschriften über die Abstandsflächen.
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