29.01.2021 · Nachricht · Öffentliches Baurecht
Neu aus Bayern: Genehmigungsfiktion bei zu langer Bearbeitung
| In Bayern stehen Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren an. Mit der novellierten Bayerischen Bauordnung gilt ab dem 01.05.2021 eine sog. Genehmigungsfiktion. Danach gelten Bauanträge für Wohnbauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht worden sind, als genehmigt, wenn die Bauaufsicht nicht innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag entschieden hat. |
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