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  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Architekt muss in Statikfragen „mitdenken“

    | Ein Architekt braucht den Tragwerksplaner im Allgemeinen nicht zu überprüfen, sondern darf sich auf dessen Fachkenntnisse verlassen. Muss der Architekt indes solche bautechnischen Kenntnisse haben, muss er auch „mitdenken“. Er muss sich vergewissern, dass der Tragwerksplaner zutreffende Vorgaben gemacht hat, so das OLG Düsseldorf. |