· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Technische Baustandards: Wie weit müssen Planer in die Zukunft blicken?
| Planungsbüros müssen bei ihrer Planung künftige technische oder Marktentwicklungen nur berücksichtigen, wenn der Auftraggeber konkrete Vorgaben macht oder wenn es kein Trend mehr ist, sondern allgemein anerkannter und handelsüblich konkret zu erwartender Standard. Das hat der BGH klargestellt und damit Antwort auf die Frage gegeben, wie vorausschauend ein Architekt oder Ingenieur planen muss. |
Planer hatte Tiefgarage nicht auf SUV ausgelegt
Im konkreten Fall war ein Architekt Mitte der 90er Jahre mit der Planung einer Ferienwohnanlage beauftragt worden. Dabei wurde auch ein sogenanntes Parksystem für die Tiefgarage geplant, das Fahrzeuge in zwei Ebenen aufnehmen kann. Dafür ist eine Mindesthöhe erforderlich, die es erlaubt, beide Fahrzeuge übereinander einzustellen und bei Bedarf (mittels Heben und Senken der jeweiligen Ebene) hinein- und herauszufahren.
Architekt legte übliche Lagerhöhe für Pkw zugrunde
Der Architekt hatte die Einfahrtshöhe in das Parksystem (baukonstruktiver Einbau) für übliche Pkw (lichte Höhe von 1,50 m) und nicht für SUV dimensioniert, weil zur Planungsphase die SUV-Fahrzeuge mit erhöhten Fahrgasträumen noch nicht auf dem Markt waren. Als die Fahrzeuge mit höheren Aufbauten auf den Markt kamen, war eine Einfahrtshöhe von 1,80 m erforderlich.
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