· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Tragwerksplanung für Geländer: Fachliches Erfordernis richtet sich nicht nach der HOAI
| Die HOAI ist nur Preisrecht. Sie entscheidet nicht darüber, ob und welche Standsicherheitsnachweise im Einzelfall notwendig sind. Das hat das OLG Düsseldorf am Beispiel von Geländern klargestellt. Aus der HOAI können Sie also nicht ableiten, ob ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Das ist eine reine fachliche Frage der Tragwerksplanung. |
Die preisrechtlichen Grundlagen
Als Tragwerk wird das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen bezeichnet, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind. Das ist in der HOAI 2013 klargestellt. Damit ist auch die Schnittstelle zu Konstruktionen gebildet, die nicht zum Tragwerk des Objekts gehören, bei denen aber aus rein fachtechnischen Gründen - ohne preisrechtliche Regelung in der HOAI - eine Fachplanung erforderlich ist.
OLG Düsseldorf sorgt für Klarstellung bei Tragwerksplanung
Fachtechnische Notwendigkeiten und Preisrecht sind also zwei Paar Schuh. Diese Ansicht vertritt auch das OLG Düsseldorf. Im konkreten Fall ging es um ein Balkongeländer, dessen Absturzsicherung nicht zum Gebäudetragwerk gehört. Spätestens im Zuge der Bauüberwachung muss der Architekt prüfen, ob der Standsicherheitsnachweis für Geländer vorliegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016, Az. 21 U 102/05, Abruf-Nr. 192102).
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