· Fachbeitrag · Planungsoptimierung
Zielvereinbarungen mit ausführenden Betrieben vereinfachen Planung und Ausschreibung
| Der Aufwand bei der Ausführungsplanung, Koordination und Bauüberwachung steigt seit einigen Jahren rasant an. Und auch die Integration der Leistungen der weiteren Planungsbeteiligten und die erhöhte Detailtiefe gilt es umzusetzen. Und zwar so, dass das Projekt wirtschaftlich bleibt. Ein Erfolgsweg dahin sind konkrete Zielvereinbarungen mit ausführenden Unternehmen. |
Rechtsprechung ebnet Weg für Zielvereinbarungen
Die fachgerechte Lösung besteht darin, die zur Ausführung notwendigen Planungsunterlagen und -angaben durch textlich formulierte Zielvereinbarungen in den LV-Positionen oder im Vertragstext effektiv und sinnvoll zu ergänzen. Dass solche Zielvereinbarungen auch im Bauvertragsbereich möglich und umsetzbar sind, hat das OLG Stuttgart bestätigt.
Der Fall vor dem OLG Stuttgart
Im konkreten Fall hatte ein ausführendes Unternehmen in einer Bäckerei mit Cafebetrieb auftragsgemäß eine Fußbodenbeschichtung eingebaut. Die Beschichtung blieb zwar kurzfristig ohne Beanstandung und war damit im Ergebnis zunächst mangelfrei. Langfristig wurde dadurch aber keine anforderungsgerechte Versiegelung des Bodens erreicht, die Beschichtung musste regelmäßig erneuert werden. Das entsprach aber nicht der Aufgabe, eine dauerhaft funktionsfähige Beschichtung einzubauen.
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