· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Auftraggeber nimmt beauftragte Leistungen nicht in Anspruch: So wahren Sie Ihre Rechte
von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München
| Es kommt manchmal vor, dass Auftraggeber Sie mit einer Leistung beauftragen und diese Leistung im Projektverlauf nicht in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber lässt Sie quasi „verhungern“. Erfahren Sie hier, welche Risiken daraus für Sie resultieren und wie Sie diese abwenden können. |
Die Ausgangslage bei Ihnen
Wenn ein Auftraggeber Sie mit einer Leistung beauftragt und diese Leistung dann nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich für Sie folgende Probleme:
- Sie sind vertraglich verpflichtet, die Leistung zu erbringen. Auch wenn der Auftraggeber diese Leistung momentan nicht in Anspruch nimmt, behält der Vertrag seine Gültigkeit und läuft weiter. Theoretisch kann der Auftraggeber diese Leistung daher noch in den folgenden zehn Jahren in Anspruch nehmen. D. h. die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung schwebt in den nächsten Jahren wie ein Damoklesschwert über Ihnen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig